Am Querfeld 17, 31535 Neustadt am Rübenberge
+49 160 93031061
info@tafelneustadt.de

WARENAUSGABE ZUR ZEIT

Katholische Pfarrgemeinde St. Peter und Paul
Bischof-Ketteler-Platz 2
31535 Neustadt a. Rbge.


Aktuelle Hinweise:

Bitte halten Sie immer Ihren Ausweis bereit.

Willkommen bei der

Tafel Neustadt am Rübenberge

1. Vorsitzende: Christina Schlicker

mobil: +49 (0) 171 93 71 961

mail: christina.schlicker@tafelneustadt.de

Aktuelles

Tag der Begegnung in Neustadt a. Rbge.

Die Stadt Neustadt hat einen Tag der Begenung mit vielen Vereinen und Interessengruppen zum Thema Inklusion auf die Beide gestellt. Viele Familien kamen zu den Aktionsständen. Wir als Tafel waren[…]

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15 Karten vom Theater und Konzertkreis Neustadt a. Rbge. e.V.

Große Begeisterung bei den Tafelkunden. Die Karten wurden dankend angenommen. Vielen Dank.

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Einkauf Spende mit Willi Ostermann

Einkauf bei Rewe. 400€ Spende von der Altrewa Stiftung. Dankeschön

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Öffnungszeiten Tafel Neustadt am Rübenberge

Die Tafel Neustadt a. Rbge. e. V. ist immer montags, außer an gesetzlichen Feiertagen geöffnet.

– Bitte bedenken Sie, der Einlass erfolgt grundsätzlich ausschließlich in der festgelegten Zeitgruppe.
– Eine vorzeitige Warenausgabe aufgrund von Ihnen vereinbarten Terminen (Arzt, Behörde) ist grundsätzlich ausgeschlossen.
– Bei dem Mitbringen von Waren für andere Tafelkunden, zählt die Berechtigung zum Registrieren immer die höchste Zeitgruppe der Abholung.

Von 9:30 Uhr bis 11:00, Registrierung Neukunden

Ab 12:45 Uhr, Registrierung und Warenausgabe der vorrangigen Tafelkunden, sowie der Zeitgruppe 1

Ab 13:15 Uhr, Registrierung und Warenausgabe der Zeitgruppe 2.

Ab 13:35 Uhr, Registrierung und Warenausgabe der Zeitgruppe 3.

ab 13:55 Uhr, Registrierung und Warenausgabe der Zeitgruppe 4.

ab 14:10 Uhr, Registrierung und Warenausgabe der Zeitgruppe 5.

Letzter Einlass ist um 14:25 Uhr.

Für unsere Kunden

Jede bedürftige Person hat das Recht zur Teilnahme an der Warenausgabe der Tafel. Die Bedürftigkeit ist durch Vorlage eines Leistungsbescheides zu belegen, z.B.:

Grundsicherungsbescheid
Hartz IV Bescheid des Jobcenters
Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung

(Achtung hier gelten Obergrenzen!)

Aufstockungsbescheid des Jobcenters oder der Stadt Neustadt am Rbge.

bzw. Grundsicherung der Stadt Neustadt am Rbge.

Kosten

Die Betriebskostenumlage (BKU) beträgt:

pro Person

2,00 €

pro Kind

(im Alter von 6 Monaten bis zum Erreichen des 18. Lebensjahr):

0,50 €

Der zu zahlende Maximalbetrag liegt bei 7,00 €

Zahlen

ein paar interessante Zahlen zur Tafel Neustadt Zeitraum: 01.01.2023 – 27.03.2023

Registrierte Haushalte

Versorgte Haushalte

Versorgte Personen

Sie wollen spenden?

Kontakt

rufen Sie uns an +49 160 93031061 oder schreiben Sie uns eine Email

Downloads

Anbei wichtige Dokumente zum Download:

Hygienekonzept Tafel Neustadt am Rübenberge
Satzung
Beitragsordnung
Merkblatt Datenschutz

Wir danken für die tolle Unterstützung: